Info Hundesteuer

Information für Interessenten -Thema Hundesteuer



Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe, die von den Gemeinden erhoben wird, um die Haltung von Hunden zu regeln und die finanzielle Belastung durch öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen, die für Hunde erforderlich sind, zu tragen. Sie dient auch dazu, die Anzahl der Hunde in Städten und Gemeinden zu kontrollieren.


Erhebung der Hundesteuer

  1. Anmeldung des Hundes: Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund innerhalb einer bestimmten Frist bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden. In der Regel beträgt diese Frist ein bis zwei Wochen nach der Anschaffung des Hundes.
  2. Erteilung einer Hundemarke: Nach der Anmeldung erhält der Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband des Hundes befestigt werden muss. Diese Marke dient als Nachweis der Zahlung der Hundesteuer.
  3. Jährliche Zahlung: Die Hundesteuer wird jährlich erhoben. Der Betrag kann je nach Gemeinde variieren und wird meist im Voraus für das ganze Jahr gezahlt.


Kosten der Hundesteuer

Die Höhe der Hundesteuer variiert je nach Gemeinde und der Anzahl der gehaltenen Hunde. Hier einige allgemeine Richtlinien:

  • Ersthund: In vielen Gemeinden liegt die Steuer für den ersten Hund zwischen 50 und 150 Euro pro Jahr.
  • Zweithund und weitere Hunde: Für jeden weiteren Hund erhöhen sich die Kosten oft. Die Steuer kann für den zweiten Hund beispielsweise zwischen 70 und 200 Euro pro Jahr betragen.
  • Gefährliche Hunde: Für als gefährlich eingestufte Hunderassen können höhere Steuersätze gelten. Diese Steuersätze können je nach Gemeinde stark variieren und bis zu 1.000 Euro pro Jahr betragen.


Ausnahmen und Ermäßigungen

In bestimmten Fällen können Ausnahmen oder Ermäßigungen gewährt werden. Zum Beispiel:

  • Blindenhunde, Rettungshunde und Diensthunde: Diese Hunde sind häufig von der Steuer befreit.
  • Sozialhilfeempfänger: In einigen Gemeinden erhalten Sozialhilfeempfänger eine Ermäßigung oder sind von der Steuer befreit.


Es ist wichtig, sich bei der örtlichen Gemeindeverwaltung über die genauen Bestimmungen und Kosten zu informieren, da diese je nach Wohnort unterschiedlich sein können.



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